Die Beschwerdeführerin stellte auf die Aussenseite der Pflanzentröge eine ein Meter hohe Glaswand, welche mit Metallverstrebungen befestigt ist. Die Gemeinde stellte fest, dass dadurch die zulässige Gebäudehöhe überschritten wird und forderte die Beschwerdeführerin auf, innert zwei Monaten ein nachträgliches Baugesuch einzureichen.5 Die Beschwerdeführerin reichte am 2. September 2016 ein nachträgliches Baugesuch bei der Gemeinde ein für die Erstellung eines Schutzgeländers aus Glas/Metall auf den Flachdachbau auf Parzelle Wichtrach Grundbuchblatt Nr. D.________. Die Parzelle liegt in der Wohn- und Arbeitszone WA2.