4. Den Beschwerdeführenden werden Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 1'350.00 zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 5. Der Kanton Bern (Regierungsstatthalteramt Emmental) hat den Beschwerdeführenden Parteikosten in der Höhe von Fr. 1'243.50 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung