Die drei Betonstützen sind bis auf die Bachmauer zu entfernen. Sofern nach Abbruch des Autounterstandes für die Laube EG bis zu deren abschliessende Beurteilung aus statischen Gründen provisorische Stützen auf Höhe dieses vorspringenden Gebäudeteils errichtet werden müssen, sind solche zulässig. 4.2.5 [gestrichen] 4.2.6 [unverändert] 4.2.7 [unverändert] 4.2.8 [unverändert] Im Übrigen wird der Entscheid des Regierungsstatthalteramts Emmental vom 17. Januar 2017 bestätigt.