4.1 Der Bauherrschaft wird die Bewilligung für die Projektänderung hinsichtlich der ersuchten baulichen Massnahmen beim Anbau Schopf, beim Schopf und beim Autounterstand gestützt auf Art. 24 BewD nicht erteilt. 4.2 Wiederherstellung: 4.2.1 [unverändert] 4.2.2 [unverändert] 4.2.3 [unverändert] 4.2.4 Das Dach des Autounterstandes ist vollumfänglich zurückzubauen. Die drei Betonstützen sind bis auf die Bachmauer zu entfernen.