2. a) Hinsichtlich der mit nachträglichem Projektänderungsgesuch vom 16. August 2016 ersuchten baulichen Massnahmen bei der Laube EG, bei der Laube OG und bei der Terrasse OG (Süd) wird der Entscheid des Regierungsstatthalteramts Emmental vom 17. Januar 2017 aufgehoben und die Sache zur Behandlung im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen. b) Hinsichtlich der mit nachträglichem Projektänderungsgesuch vom 16. August 2016 ersuchten baulichen Massnahmen beim Anbau Schopf, beim Schopf und beim Autounterstand wird der Entscheid des Regierungsstatthalteramts Emmental vom 17. Januar 2017 bestätigt.