a) Die Beschwerdeführenden erachten die Gebühr von Fr. 4'350.00 für den vorinstanzlichen Entscheid als zu hoch. Die Vorinstanz habe keine Abklärungen gemacht und keine Fachberichte eingeholt. Es sei unklar, auf welcher gesetzlichen Grundlage das Regierungsstatthalteramt die Gebühr erhoben habe. Die Gebühr sei zu kürzen. In der Eingabe vom 24. Mai 2017 ergänzen sie, für das Verfassen des Entscheids ab 18. Oktober 2016 sei alleine ein Aufwand von 33 Stunden angegeben worden; dies sei nicht angemessen. Das Total von 63 Stunden sei mindestens auf die Hälfte zu reduzieren.