Der Vergleich zwischen den Plänen des rechtskräftigen Gesamtentscheids vom 10. September 2015 und den Plänen des nachträglichen Baugesuchs vom 16. August 2016 zeigt, dass die Fenster und Balkontüren an der Westfassade des Hauptgebäudes anders ausgeführt wurden als ursprünglich bewilligt. So sind sowohl im Erdgeschoss als auch im Obergeschoss mehr sowie in der Grösse abweichende Fenster- und Türöffnungen realisiert worden. Beim südseitigen Carport ist zudem ein neues Fenster vorhanden. Diese Abweichungen vom 2015 bewilligten Zustand wurden von der Vorinstanz noch nicht geprüft.