Aufgrund der Rückweisung ist schliesslich Ziffer 4.2.4 mit der Feststellung zu ergänzen, dass nach Abbruch des Autounterstandes für die Laube EG bis zu deren abschliessenden Beurteilung provisorische Stützen auf Höhe dieses vorspringenden Gebäudeteils zulässig sind, sofern diese aus statischen Gründen nötig sind. 28 Merkli/Aeschlimann/Herzog, a.a.O., Art. 72 N. 3. RA Nr. 110/2017/24 21 8. Fenster/Balkontüren Wohnhaus und südseitiger Carport