Weiter wäre diesbezüglich ein neuer Amtsbericht des TBA OIK IV und allfällige weitere Amts- und Fachberichte einzuholen. Sollten die baulichen Massnahmen bei den Lauben und der Terrasse weiterhin nicht bewilligungsfähig sein, so wird sich schliesslich im Rahmen der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands die Frage stellen, ob ein vollständiger Rückbau dieser Elemente im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist, zumal fraglich ist, ob die Interessen des Gewässerschutzes bei diesen vorspringenden Gebäudeteilen in drei Metern und mehr über dem Rüegsbach noch sehr gross sind.