b) In den Plänen des Gesamtentscheids vom 10. September 2015 sind die beiden Lauben als bestehend eingetragen. Einzig gewisse Elemente der Laubenhülle (insb. bei der Laube im Erdgeschoss) sind gelb (für Abbruch) markiert. Sowohl in den Fassaden- wie auch in den Grundrissplänen fehlen jedoch rote Eintragungen (für neu). Bei der südlichen Terrasse wurde der Ersatz des Geländers bewilligt (gelb und rot eingetragen), nicht dagegen eine neue Bodenfläche und eine neue Unterkonstruktion. Damit steht fest, dass die nun ersuchten baulichen Massnahmen weiter gehen als der am 10. September 2015 rechtskräftig bewilligte Zustand.