6. Wiederherstellung Anbau Schopf, Schopf und Autounterstand a) Der Bauabschlag der Vorinstanz ist hinsichtlich des Schopfanbaus (E. 3), des Schopfs (E. 4) und des Autounterstandes (E. 5) zu bestätigen. Bezüglich dieser Gegenstände ist daher die von der Vorinstanz verfügte Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands zu überprüfen. 19 Vgl. auch die Fotos vom 5. Juli 2016, Vorakten pag. 108 ff. RA Nr. 110/2017/24 14