So sind die Vorgaben von Ziffer 2 ("Die Türen auf der Nordseite des Gebäudes werden mit einer Betonwand verschlossen") und Ziffer 4 ("Die beiden Zugänge in das Untergeschoss des Gebäudes werden mit wasserdichten Metalltüren ausgerüstet") des Massnahmenbeschriebs in den Plänen umgesetzt. Eine Betonierung des gesamten Untergeschosses des Schopfes jedoch ist gemäss diesen Plänen nicht vorgesehen (vgl. E. 4b), was auch gegen die Auslegung der Beschwerdeführenden von Ziffer 1 des Massnahmenbeschriebs spricht.