Die Pläne sind zudem nach der Verfassung des Objektschutzgutachtens noch angepasst worden, so dass sich die Objektschutzmassnahmen grundsätzlich aus am 10. September 2015 bewilligten Plänen ergeben müssen. So sind die Vorgaben von Ziffer 2 ("Die Türen auf der Nordseite des Gebäudes werden mit einer Betonwand verschlossen") und Ziffer 4 ("Die beiden Zugänge in das Untergeschoss des Gebäudes werden mit wasserdichten Metalltüren ausgerüstet") des Massnahmenbeschriebs in den Plänen umgesetzt.