Das TBA OIK IV entgegnet in seiner Stellungnahme vom 28. März 2017, das Gutachten halte fest, dass der Schopf im Bereich des Untergeschosses betoniert werde, um so die Mauer auf der Nordseite zu ergänzen. Man schliesse daraus, dass bereits eine Mauer bestanden habe, welche unwesentlich erhöht oder allenfalls verstärkt werde. Bei einem Ersatz von einem ca. 60 cm hohen Sockel durch eine ca. 5 m hohe Vollbetonmauer könne man nicht von einer "Ergänzung" sprechen. Der Aspekt des Objektschutzes rechtfertige nicht einen Total-abbruch und Neubau des Schopfes in bunkerähnlicher Vollbetonbauweise.