Eine rote Eintragung für einen Neubau des Schopfes im Bereich des Untergeschosses findet sich zudem in keinem Plan. Die Behörden durften daher annehmen, dass hinsichtlich des Schopfes kein Abbruch und Neubau bewilligt war, zumal es grundsätzlich Sache der Bauherrschaft ist, widerspruchsfreie Pläne einzureichen.15 Die Ansicht der Beschwerdeführenden, wonach mit dem Gesamtentscheid vom 10. September 12 Situationsplan vom 29. Januar 2015, mit Bewilligungsstempel des Regierungsstatthalteramts Emmental vom