Aus den mit Gesamtentscheid vom 10. September 2015 bewilligten Plänen könnte einzig aufgrund der gelben Linie im Plan der Nordfassade auf einen kompletten Abbruch des Schopfes geschlossen werden. Dies steht jedoch im Widerspruch zum Plan der Westfassade, zum Grundrissplan sowie zum Situationsplan. Aus diesen Plänen ist eindeutig zu schliessen, dass für den Schopf im Bereich des Untergeschosses kein Abbruch bewilligt wurde, sondern der damals bewilligte Abbruch einzig das Giebeldach umfasste. Eine rote Eintragung für einen Neubau des Schopfes im Bereich des Untergeschosses findet sich zudem in keinem Plan.