Dies entspricht auch den bewilligten Grundrissplänen14, in welchen der Schopf im Bereich des Untergeschosses – mit Ausnahme von drei Fenstern westseitig, einer neuen Türe südseitig und zwei Elementen ostseitig (verschlossene Türe gegen aussen, Türe in Heizungsraum) – ebenfalls als bestehend und die Sitzplätze auf Höhe des Erd- und des Obergeschosses als neu eingetragen sind. Einzig im Fassadenplan der Nordfassade findet sich, im Widerspruch zu den anderen Plänen, eine gestrichelte gelbe Linie für Abbruch im Bereich des Untergeschosses des Schopfes (nicht jedoch eine rote Linie für neu).