b) Aus den mit Gesamtentscheid vom 10. September 2015 bewilligten Plänen ergibt sich hinsichtlich des Schopfes und den darüber liegenden Sitzplätzen Folgendes: Im Situationsplan12 ist der Schopf als Umbau (rot schraffiert) und nicht als Abbruch (gelb) bzw. neu (rot) eingetragen. Im Fassadenplan13 der Westfassade ist einzig das Giebeldach des Schopfes und die Laubenhülle im Obergeschoss gelb (für Abbruch) markiert, nicht dagegen der eigentliche Schopf im Bereich des Untergeschosses. Rot und damit als neu bewilligt sind im Bereich des Untergeschosses drei Fenster, im Erdgeschoss der zurückversetzte Sitzplatz und im Obergeschoss ein weiterer Sitzplatz.