Dass die Baupläne in diesem Bereich nicht rot dargestellt worden seien, sei bloss ein Planfehler. Das verfügte Objektschutzgutachten sei jedoch für den Schopf massgebend, nicht die Projektpläne vom 3. Juli 2015. Schliesslich sei der Schopf genau in den bestehenden Massen des alten Schopfes erstellt worden. Der Ersatz von Massivholz durch Beton könne durchaus auch als Erneuerung gelten. Die Zugänglichkeit zum Gewässer werde nicht stärker beeinträchtigt als vorbestehend. Es sei daher nicht nachvollziehbar, wieso das TBA OIK IV zum Schluss komme, dass künftig mit mehr Aufwendungen im Wasserbau zu rechnen wäre und der Zugang zum Gewässer wesentlich eingeschränkt werde.