5. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet3, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Mit Schreiben vom 24. März 2017 verzichtet die Gemeinde auf die Einreichung einer Stellungnahme, führt aber aus, dass sie am Amtsbericht vom 31. August 2015 sowie an der Wiederherstellungsverfügung vom 14. Juli 2016 festhalte. Das TBA OIK IV nahm mit Eingabe vom 28. März 2017 zur Beschwerde Stellung. Schliesslich beantragt das Regierungsstatthalteramt mit Stellungnahme vom 29. März 2017 die Abweisung der Beschwerde.