1. Der Bauabschlag des Regierungsstatthalteramts Emmental vom 17. Januar 2017 sei aufzuheben und es sei den beantragten Projektänderungen vom 16. August 2016 die Baubewilligung zu erteilen. 2. Die verfügte Baubewilligungsgebühr von Fr. 4'350.00 sei angemessen herabzusetzen. Eventualiter: 1. Auf die Wiederherstellung resp. den Abbruch des Schopfes mit den Sitzplätzen im EG und im OG sei zu verzichten. 2. Auf den Abbruch des Daches des Autounterstandes und der Laube im EG sei zu verzichten. 3. Auf den Abbruch der Laube und der Terrasse (Süd) im OG sei zu verzichten.