2 Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) . RA Nr. 110/2017/24 4 4. Gegen diesen Bauabschlag mit Wiederherstellungsverfügung reichten die Beschwerdeführenden am 22. Februar 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie stellen folgende Rechtsbegehren: