Die Bodenplatte kann erhalten bleiben. 4.2.3 Sofern der Sitzplatz OG (Nord) aus statischer Sicht nicht auf die darunterliegenden neuen Baukonstruktionen angewiesen ist, kann die Balkonplatte bestehen bleiben. Da jedoch die Flügelmauer Nord abgebrochen werden muss und die bewilligte Stütze nicht mehr auf dem Flachdach abgestützt werden kann, ist es fraglich ob der Sitzplatz OG (Nord) in den erstellten Abmessungen aus statischer Sicht überhaupt bestehen bleiben kann. 4.2.4 Das Dach des Autounterstandes und die Laube EG sind bis an die Fassade des Wohnhauses und bis auf die Flucht des Vordaches des Unterstandes vollumfänglich zurückzubauen.