könne der Amtsbericht vom 10. März 2015 beigezogen werden und es sei aus ihrer Sicht kein neuer Amtsbericht Wasserbaupolizei notwendig. 3. Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs und unter Verzicht auf die Publikation erteilte das Regierungsstatthalteramt der Projektänderung "Abbruch und Neubau Anbau Schopf, Schopf, Balkonblatten und Autounterstand" mit Entscheid vom 17. Januar 2017 den Bauabschlag und verfügte die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands wie folgt: 4.2.1 Die Fundamente des Anbau Schopfes sind vollständig zurückzubauen und das Terrain ist naturnah zu gestalten und Rasen anzusäen.