Die Erteilung einer wasserbaupolizeilichen Ausnahmebewilligung könne nicht in Aussicht gestellt werden. Für die Beurteilung der ausgeführten, unbewilligten Massnahmen 1 Gesetz vom 14. Februar 1989 über Gewässerunterhalt und Wasserbau (Wasserbaugesetz, WBG; BSG 751.11). RA Nr. 110/2017/24 3