Die Beschwerdeführenden reichten am 16. August 2016 ein nachträgliches Projektänderungsgesuch für die Erneuerung der Nebenbauten ein. Das TBA OIK IV kam auf Anfrage mit elektronischem Schreiben vom 5. September 2016 zum Schluss, dass mit der beantragten Projektänderung wiederum weitgehend das Bauvorhaben vorliege, welches zum negativen Amtsbericht vom 10. März 2015 geführt habe. Durch den Neubau des Autounterstandes, des Schopfes und dessen Anbau werde der Zugang zum Gewässer wesentlich eingeschränkt und es sei künftig mit Mehraufwendungen im Wasserbau zu rechnen. Die Erteilung einer wasserbaupolizeilichen Ausnahmebewilligung könne nicht in Aussicht gestellt werden.