Dabei hielt es fest, dass auf die Erneuerung der Überdachung des bestehenden Autounterstandes verzichtet werde, wodurch dafür keine wasserbaupolizeiliche Ausnahme erforderlich sei. Auch das Fischereiinspektorat stellte mit Amtsbericht vom 3. August 2015 den Antrag, die fischereirechtliche Bewilligung sei unter Bedingungen und Auflagen zu erteilen. Mit Gesamtentscheid vom 10. September 2015 erteilte das Regierungsstatthalteramt die Baubewilligung. Dieser Entscheid erwuchs unangefochten in Rechtskraft.