e) Nach dem Gesagten wäre die Beschwerde somit abzuweisen. Anzumerken ist, dass sich nach den Akten auch das Departement Bau und Planung der Gemeinde Wohlen positiv zum Vorhaben äusserte und die Darstellungen des federführenden Departements Gemeindebetriebe zum Stassenbauvorhaben vorbehaltslos stützte. 4. Kosten