Das wirkt sich für den Beschwerdeführer sogar positiv aus, da ausserhalb von Wohnquartieren erfahrungsgemäss mit weniger heikleren Verkehrssituationen zu rechnen ist. Zutreffend verweist der Beschwerdeführer auch daraufhin, dass durch die Umlegung des E.________wegs der gesamte landwirtschaftliche Verkehr auf dem E.________weg in Richtung Birchi-Säriswil rund 150 m früher auf die Kantonsstrasse verlagert wird. 9 Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700) 10 Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11) RA Nr. 110/2017/23 8