So muss er ca. 150 m länger auf der Kantonsstrasse fahren. Die Anfahrt zur Waldparzelle Nr. D.________ wird demgegenüber nur unwesentlich länger. Der neue Strassenanschluss leitet den Verkehr zudem direkt auf den P.________weg und führt nicht mehr durch die Quartierstrasse J.________. Das wirkt sich für den Beschwerdeführer sogar positiv aus, da ausserhalb von Wohnquartieren erfahrungsgemäss mit weniger heikleren Verkehrssituationen zu rechnen ist.