Vorliegend sind die Gründe der Gemeinde für die Umlegung des E.________wegs plausibel und nachvollziehbar: Es soll damit die Verkehrssicherheit innerhalb des Wohnquartiers J.________ erhöht sowie die Lärm- und Staubimmissionen verringert werden. Demgegenüber steht das Interesse des Beschwerdeführers an einer möglichst direkten und einfachen Verbindung zu seinen Land- und Waldparzellen westlich der F.________strasse. Durch die geplante Umlegung und die neue Einmündung in die F.________strasse verlängert sich zwar der Weg des Beschwerdeführers zu seiner Landparzelle Nr. C.________. So muss er ca. 150 m länger auf der Kantonsstrasse fahren.