Die Distanz von seiner Wohnliegenschaft zum geplanten Bauvorhaben beträgt über 700 m; dazwischen befinden sich mehrere Parzellen mit Gebäuden (z.B. Parzellen Wohlen Grundbuchblatt Nrn. L.________ und M.________). Auch führt der Beschwerdeführer aktiv keinen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb mehr. Er erklärte an der Instruktionsverhandlung, er habe die landwirtschaftlichen Parzellen seinem Neffen abgetreten. Er helfe aber in der Landwirtschaft aus, solange es ihm seine Gesundheit erlaube. Dazu kommt, dass der Beschwerdeführer problemlos über die N.________strasse zu seinen Parzellen gelangen kann; der E.________weg ist nicht die einzig mögliche Erschliessung der Parzellen.