4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland die Baubewilligungsakten ein. Danach führte es im Beisein der Parteien und einer Vertreterin des AGR eine Instruktionsverhandlung durch. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zum Protokoll der Instruktionsverhandlung und zum Sistierungsantrag des Beschwerdeführers zu äussern. Davon machten der Beschwerdeführer und die Gemeinde Gebrauch. Auf die Rechtsschriften sowie auf das Ergebnis der Instruktionsverhandlung wird, soweit für den Entscheid relevant, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen