3. Die Gemeinde Wohlen beantragt in ihrer Stellungnahme vom 28. Februar 2017 die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung des angefochtenen Gesamtentscheids vom 24. Januar 2017. Auch das AGR schliesst in seiner Stellungnahme vom 6. März 2017 auf Abweisung der Beschwerde. Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland teilte mit Schreiben vom 10. März 2017 unter Verweis auf die Akten mit, dass es auf das Einreichen einer förmlichen Vernehmlassungseingabe verzichte. 1 Kantonsstrasse Nr. 235.4 Innerberg - Säriswil - Ortschwaben - Kirchlindach - Oberzollikofen RA Nr. 110/2017/23 3