2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 21. Februar 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Der Beschwerdeführer verlangt vor allem, es sei mit dem Entscheid über die Umlegung des E.________wegs zuzuwarten, bis ein definitiver Entscheid über die geplante Signalisation (Verkehrsmassnahmen) im H.________quartier vorliege. Zudem stellt der Beschwerdeführer die Zweckmässigkeit der geplanten Umlegung des E.________wegs infrage.