Dagegen erhob der Beschwerdeführer erfolglos Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 24. Januar 2017 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland für das Strassenbauvorhaben die Bau- und das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die Ausnahmebewilligung für das Bauen ausserhalb der Bauzone.