Situation Grundriss Erdgeschoss / 1:100" vom 16. September 2016 ist ersichtlich, dass der Austritt der Belüftung ("Entlüftung Schacht N01") gut 30 m nordwestlich der Absturzbauwerke im Grünbereich geplant ist. Der Abstand zu den umliegenden Gebäuden beträgt mindestens 14 m. Gemäss Aussage des Ingenieurbüros in der Stellungnahme vom 17. Mai 2017 wird der Belüftungsschacht zusätzlich mit einem Aktivkohlefilter ausgerüstet. Mit dieser bewährten Technik würden Geruchsemissionen zuverlässig unterbunden. RA Nr. 110/2017/22 10