b) Bauten und Anlagen dürfen nicht zu Einwirkungen auf die Nachbarschaft führen, die der Zonenordnung widersprechen. Weitergehende Bestimmungen der Umweltschutzgesetzgebung bleiben vorbehalten (Art. 24 Abs. 1 und 4 BauG). Der Stellungnahme des planenden Ingenieurbüros vom 17. Mai 2017 lässt sich entnehmen, dass die Belüftung des Kanalisationssystems zum Ausgleich von Luftdruckdifferenzen benötigt wird, damit insbesondere die Absturzbauwerke einwandfrei funktionieren. Dabei könne es zur Emission von Kanalisationsgerüchen kommen. Aus dem Plan "Kanalisation Erdgeschoss; Situation Grundriss Erdgeschoss /