Diese Aussagen aus der Stellungnahme vom 22. Januar 2016 sind gemäss Stellungnahme des Ingenieurbüros vom 17. Mai 2017 auch für die aktuelle Projektvariante vom 9. Juni 2016 nach wie vor gültig. Somit ist davon auszugehen, dass auch die aktuelle Projektvariante nicht in allen Punkten streng nach Norm entworfen wurde.