c) Zwar ergibt sich aus der Stellungnahme des planenden Ingenieurbüros vom 22. Januar 2016, dass aufgrund der vorgegebenen Rahmenbedingungen und Platzverhältnisse die Absturzbauwerke nicht streng nach Norm bzw. den gängigen Regeln der Baukunde projektiert werden konnten. Bei der geometrischen Anordnung, der Grösse und den Elementen für den Unterhalt hätten gewisse Kompromisse eingegangen werden müssen. Diese Aussagen aus der Stellungnahme vom 22. Januar 2016 sind gemäss Stellungnahme des Ingenieurbüros vom 17. Mai 2017 auch für die aktuelle Projektvariante vom 9. Juni 2016 nach wie vor gültig.