Vor diesem Hintergrund hätten die Beschwerdeführenden Zweifel an den Ausführungen des Ingenieurbüros, welches die Leitungsumlegung geplant habe. Insbesondere sei fraglich, ob die zugrunde gelegten Dimensionierungswassermengen hinreichend gross seien. Es sei unabdingbar, dass die hydrologischen Abklärungen durch einen unabhängigen Experten überprüft würden.