3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet5, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Der Beschwerdegegner beantragt in seiner Beschwerdeantwort vom 24. März 2017, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden könne. Die Gemeinde Ittigen beantragt in ihrer Stellungnahme vom 23. März 2017 die Abweisung der Beschwerde. Eventualiter sei die Projektänderungsbewilligung vom 18. Januar 2017 mit Ausnahme des Ausführungsprojekts für die Kanalisation zu bestätigen. Nachdem das Rechtsamt weitere Unterlagen und Stellungnahmen eingeholt hatte, gab es den Verfahrensbeteiligten die Gelegenheit, sich