Mit Bauentscheid vom 6. Februar 2014 bewilligte die Gemeinde Ittigen eine Projektänderung unter anderem für eine Tieferlegung des Projekts und einen neuen Leitungsverlauf.1 Mit Bauentscheid vom 29. April 2016 bewilligte die Gemeinde Ittigen ein Gesuch betreffend verschiedener Projektänderungen.2 Dagegen erhoben die Beschwerdeführenden am 1. Juni 2016 Beschwerde bei der BVE. Mit Verfügung vom 30. Juni 2016 widerrief die Gemeinde Ittigen ihre Baubewilligung vom 29. April 2016.3 Daraufhin schrieb die BVE das Beschwerdeverfahren mit Verfügung vom 14. Juli 2016 als erledigt vom Geschäftsverzeichnis ab (RA Nr. 110/2016/73).