1. Mit Bauentscheid vom 31. Mai 2012 wurde dem Beschwerdegegner von der Gemeinde Ittigen die Baubewilligung für den Neubau eines Doppel-Einfamilienhauses mit unterirdischer Einstellhalle erteilt. Dagegen erhoben unter anderem die Beschwerdeführenden Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE). Diese erteilte mit Entscheid vom 1. Juli 2013 eine zusätzliche Ausnahmebewilligung und wies die Beschwerde im Übrigen ab (RA Nr. 110/2012/92). Eine dagegen erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde wurde zurückgezogen.