So wird die Notwendigkeit für die zeitgemässe Wohnnutzung nur sehr selten bejaht. Denkbar in diesem Sinne ist eine Erweiterung beispielsweise in jenen seltenen Fällen, wo eine Wohnung kein Bad, keine bedürfnisgerechte Küche, keine genügende interne Erschliessung oder objektiv zu wenig Nebenräume für Aufbewahrung, Waschküche und Heizung aufweist und innerhalb des Volumens kein Platz für diesen Raumbedarf vorhanden ist. Unter Umständen gilt auch ein zweiseitig offener Unterstand zur Holzlagerung bis zu einer bestimmten Grösse als notwendig für das zeitgemässe Wohnen, sofern ein Gebäude über eine Stückholzheizung als Hauptheizung verfügt.