In einem Baubewilligungsverfahren für neue Bauten wären die strengen Voraussetzungen des 2012 in Kraft getretenen Art. 24c Abs. 4 RPG zu beachten. Das heisst, neue Bauten wären nur zulässig, wenn sie die Einpassung der Hauptbaute in die Landschaft verbessern würden oder für eine energetische Sanierung oder die zeitgemässe Wohnnutzung nötig wären. An diese Voraussetzungen sind gemäss der bundesgerichtlichen und verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung hohe Anforderungen zu stellen.24 So wird die Notwendigkeit für die zeitgemässe Wohnnutzung nur sehr selten bejaht.