a) Auf der Westseite der umstrittenen Bauten wächst entlang einer Böschung eine Hecke mit Bäumen. Diese Hecke steht teilweise auf der Parzelle Nr. B.________, teilweise auf der nördlich angrenzenden Parzelle Nr. D.________. Die ANF hielt dazu in ihrem Fachbericht Naturschutz vom 1. Dezember 2016 fest, das Biotop (Weiher) auf der Parzelle Nr. B.________ befinde sich in der ehemaligen Gemeindegrube "E.________" (Kehrichtdeponie). Die auf der Böschung wachsende Hecke sei im Rahmen der Auffüllung und Rekultivierung des Areals als Ersatzmassnahme angelegt worden. Es handle sich um eine geschützte Hecke im Sinne von Art. 27 und 28 NSchG.