Er könne die Grösse des Schöpflis auch reduzieren, so dass die Bewilligungskompetenz bei der Gemeinde liege. Soweit er wisse, sei dies bei Bauten bis 10 m2 der Fall. 6. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet3, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Anschliessend führte das Rechtsamt am 3. Mai 2017 im Beisein der Parteien und einer Vertretung des AGR einen Augenschein 3 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191) RA Nr. 110/2017/20 4