Das Holzhüsli bestehe nur aus quadratisch angeordneten Holzbeigen mit einer Überdachung. Er wolle wissen, in welchen Dimensionen Holzbeigen mit Überdachung bewilligungsfrei seien; er sei zu entsprechenden Anpassungen bereit. Beim Schöpfli handle es sich um eine Fahrnisbaute ohne Fundament, welche problemlos jederzeit abtransportiert werden könne. Da das frühere Bauernhaus über einen beträchtlichen Ökonomieteil verfügt habe, müsse das Schöpfli im Rahmen der Erweiterungsmöglichkeit für unbewohnte Nebengeschossflächen problemlos zulässig sein. Er könne die Grösse des Schöpflis auch reduzieren, so dass die Bewilligungskompetenz bei der Gemeinde liege.