Die Gemeinde erteilte daraufhin mit Verfügung vom 18. Januar 2017 dem Holzhüsli und dem Schöpfli den Bauabschlag und ordnete die Entfernung der Bauten an. Gleichzeitig drohte sie die Ersatzvornahme sowie eine Busse bei Nichtbefolgung an und eröffnete die Verfügung des AGR vom 5. Dezember 2016.